AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns, den Lieferanten, nur dann bindend, wenn diese schriftlich anerkannt wurden. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, selbst wenn der Lieferant diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(2) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten als verbindlich an.
(3) Mit unten aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen treten bisherige Bedingungen außer Kraft.
Lieferbedingungen
(1) Bei Sonderanfertigungen und Artikeln mit Firmenaufdruck behält sich der Lieferant das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung und entsprechender Berücksichtigung bei der Berechnung bis zu 10% vor.
(2) Datenbearbeitung, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster, Proofs, Kosten der Filmerstellung und Kommunikationsaufwand werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wurde.
(3) Die Lieferung erfolgt gegebenenfalls im Interesse einer beschleunigten Erledigung in Teilmengen. Die vereinbarte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferungen ausgeschlossen, soweit diese nicht vom Lieferanten verschuldet wurden (z.B. aufgrund von Streik, Krieg, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Materialausfall, Betriebsstörungen usw., auch wenn diese bei dem Lieferanten oder dessen Unterlieferanten auftreten). Unvorhergesehene und durch den Lieferanten nicht verschuldete Hindernisse entbinden den Lieferanten von der Lieferungsverpflichtung. Der Lieferant haftet nicht für daraus entstehende mittelbare oder unmittelbare Schäden. In diesem Fall ver- pflichtet sich der Lieferant, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
(4) Die Verwendung der Produkte erfolgt in Eigenverantwortung des Auftraggebers, für evt. daraus entstehende Folgeschäden besteht seitens des Lieferanten Haftungsausschluss.
(5) Lieferungen gelten ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn, den Paketdienst oder einen sonstigen mit der Beförderung Beauftragten erfolgt der Versand auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besonderen Weisungen erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für schnellsten oder billigsten Versand. Transportversicherungen werden vom Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
(6) Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
(7) Eine Änderung der Abnahme- und Zahlungspflicht tritt auch dann nicht ein, wenn die Ware wegen Verkehrsstörung irgendwelcher Art aufgehalten oder eingelagert werden musste.
(8) Bleibt der Auftraggeber, ohne zur Leistungsverweigerung berechtigt zu sein, mit einer Zahlung in Rückstand, so ist der Lieferant berechtigt, von weiterer Lieferung abzusehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
(9) Beanstandungen sind dem Lieferanten spätestens 8 Tage nach Eingang der Sendung schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Zu Recht beanstandete Waren sind dem Lieferanten zurückzusenden. Ersatz kann nur soweit verlangt werden, als noch Vorräte vorhanden sind. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
(10) Die vom Lieferanten bestätigten Liefertermine sind Abgangstermine. Wurde kein Liefertermin vereinbart, sondern eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Absendetag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder notwendiger Informationen durch den Auftraggeber und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt oder wegen Versandtunmöglichkeit eingelagert wird. Die Lieferzeit wird jeweils unterbrochen, wenn dem Auftraggeber Muster oder Korrekturabzüge zur Überprüfung zugesandt werden. Die Unterbrechung beginnt am Tage des Abgangs des Musters oder Korrekturabzuges und endet am Tage, an dem der Lieferant Kenntnis des Ergebnisses der Prüfung durch den Auftraggeber erhält. Werden nach Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber Änderungen an dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang mitgeteilt, so wird, wenn sich die Produktionsdauer dadurch ändert, ein neuer Liefertermin festgelegt bzw. bei vereinbarter Lieferzeit in Zeiteinheiten, beginnt die Lieferzeit erneut und zwar mit Abgang der Bestätigung der vorzunehmenden Änderungen durch den Lieferanten. Bei wesentlichen Änderungen des Leistungsumfanges behält sich der Lieferant vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
(11) Verpackungen werden, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, mit den tatsächlichen entstandenen Kosten weiterberechnet.
(12) Datenänderungen bei der Feiertagsregelung, den Postgebühren, Postleitzahlen, Ortsnetzkennzahlen, Kraftfahrzeug-Kennzeichen und auf anderen Gebieten nach Drucklegung/Redaktionsschluss infolge gesetzlicher Regelungen oder in einzelnen Bundesländern abweichenden Regelungen können nicht ausgeschlossen werden. Diese Änderungen werden nur berücksichtigt, soweit es aus fertigungstechnischen Gründen möglich ist.
(13) Aus technischen, material- oder witterungsbedingten Gründen sind kleine Abweichungen hinsichtlich Format (Länge, Breite), Farbe, Gewicht, usw. unvermeidbar und müssen deshalb vorbehalten bleiben (auch z.B. bedingt durch Schrägverzug, Schrumpfung oder Faserzusammensetzung).
(14) Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie die Beschaffenheit von Laminierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferant nur insoweit, als Mängel an Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Diese Abweichungen können selbst bei Verwendung des gleichen Materials bei einem Druck bestehend aus mehreren Einzelteilen auftreten, als auch bei Vergleich zwischen An- und Auflagendrucken.
Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnung wird am Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Liegt bei Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware beim Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt.
(2) Bei der Rechnungsstellung wird in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich geltende Mehrwertsteuersatz berechnet.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Lieferanten anerkannt sind bzw. nicht bestritten werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Bei Rechnungsbeträgen bis € 100,00 erfolgt Lieferung gegen Nachnahme. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder in besonderen Fällen (z.B. bei Bonitätsmangel) kann Vorauszahlung verlangt werden.
(5) Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt nach getroffener Vereinbarung zu leisten.
(6) Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Der Auftraggeber gerät, ohne dass eine Mahnung notwendig wäre, spätestens mit Ablauf des 30. Tages nach Rechnungsdatum in Verzug.
(7) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Er tritt dem Lieferanten bereits mit Eintreten dieses Verzuges alle Forderungen (gegen Endkunden/Versicherungen oder Dritte) in Höhe der entsprechenden Rechnungsbeträge ab. Der Lieferant nimmt die Abtretung an und ist im Fall des Verzuges durch den Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Lieferanten hierfür erforderliche Nachweise, Unterlagen und Auskünfte zugänglich zu machen. Außerdem hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
(1) Ist der Kunde Verbraucher, stehen ihm die nachfolgenden Widerrufsrechte zu. Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Lieferung von Waren, die nach den Vorgaben des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sind. Darüber hinaus besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Widerrufsbelehrung
(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
(2) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: [Constant Pro OHG, Otto-Hahn-Str. 2, 85609 Aschheim/ München, info[AT]constant-pro.com, Fax: 089 82952978, www.constant-pro.com]
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung!
Urheberrecht und Verwahrungspflichten
(1) Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich, soweit die Druckvorlagen von ihm zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Lieferanten von allen Forderungen Dritter freizustellen, sofern diese Ansprüche urheberrechtlicher Art gegen den Lieferanten aufgrund von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckvorlagen geltend machen. Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Probedrucken, Mustern, Proofs, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt beim Lieferanten. Einer anderen Regelung muss der Lieferant ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
(2) Vorlagen, Filme, Rohstoffe, Druckplatten, Montagen, Kopierfilme, Farbauszüge und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände bleiben im Eigentum des Lieferanten. Die Verwahrung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus. Der Lieferant haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Lieferant nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
Sonstige Bestimmungen
(1) Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
(2) Bei Aufträgen, die über die Handelsvertreter oder Kundenbetreuer des Lieferanten vermittelt werden, behält sich der Lieferant vor, diese Aufträge nur in geänderter Form anzunehmen oder abzulehnen.
(3) Bestellungen des Auftraggebers, als auch nachträgliche Änderungen dazu, sollen nach Möglichkeit in Schriftform erfolgen. Für mündlich erteilte Aufträge/Änderungen übernimmt der Lieferant keine Haftung auf Richtigkeit der Ausführung.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis ent- stehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Urkunden- und Wechselprozessen ist der Firmensitz des Lieferanten.
(5) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.